Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand: 15.03.2011

Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand: 15.03.2011

Gebäudebestand: Ein Gebäude, für das vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und in welchem vor dem 01.01.2009 ein Heizungssystem installiert wurde. Es muss sich um ein mit dem Gebäude fest verbundenes Heizungssystem handeln, das den Gesamtjahreswärmebedarf des Gebäudes oder Gebäudeteils abdeckt. Mobile Heizgeräte stellen kein Heizungssystem im Sinne der Förderrichtlinien dar.

Kesseltauschbonus, Kombinationsbonus, Effizienzbonus und Solarpumpenbonus können zusätzlich zur Basisförderung gewährt werden.

Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar.

Bei der Innovationsförderung werden zusätzliche Boni nicht gewährt.

Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März 2011.

  1. Mindestvoraussetzung bei Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 9 m², Pufferspeichervolumen 40 l/m²; bei Röhrenkollektoren: Bruttokollektorfläche ≥ 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m².
  2. Nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/m² Kollektorfläche erforderlich.
  3. Voraussetzung ist, dass die nach Ende der Maßnahme vorhandene Solarkollektoranlage der Raumheizung, Prozesswärmeerzeugung oder Bereitstellung solarer Kälte dient. Warmwasseranlagen, die auch nach der Erweiterung nur der Warmwasserbereitung dienen, sind nicht förderfähig.
  4. Die Förderung beträgt bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche 120€ je angefangenem m² Bruttokollektorfläche bis zum 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt die Förderung 90€ je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
  5. Der Bonus beträgt 600€ bis zum 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs), ab dem 31.12.2011 beträgt der Bonus 500 €.
  6. Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Höhe von 600 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpe installiert wurde. Der Bonus beträgt bis zum 30.12.2011 600€ (Tag des Antragseingangs), ab dem 31.12.2011 beträgt der Bonus 500 €.
  7. Effizient im Sinne dieser Vorschrift sind Wohngebäude, die die Höchstwerte für den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ nach Anlage 1 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 um mind. 30% unterschreiten oder die den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust HT´ eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung, mit der in Tabelle 1 Anlage 1 der Energieeinsparverordnung 2009 angegebenen technischen Referenzausführung um mind. 30% unterschreiten. Der Effizienzbonus wird nur für Anlagen zur Heizungsunterstützung gewährt. Für Nichtwohngebäude wird kein Effizienzbonus gewährt.
  8. Mindestkollektorfläche 20 m², maximale Kollektorfläche 40 m². Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. drei Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche. Die Mindestnutzfläche kann bei Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung (z.B. auf Campingplätzen) oder Beherbergungsbetrieben mit mind. 6 Zimmern unterschritten werden.
  9. Die Förderung beträgt bis einschließlich 40 m² Bruttokollektorfläche 120 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche bis zum 30.12.2011 (Tag des Antragseingangs), danach beträgt die Förderung 90 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

V03/2011

Anlagen:
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