Brandbekämpfung bei Dächern mit PV-Anlagen
Seit einigen Wochen "geistert" das Thema durch verschiedene Medien und verbreitet Unsicherheit bei Betreibern von Fotovoltaikanlagen.
In einem Fernsehbericht wurde sogar eine Feuerwehr zitiert, die angeblich für einen solchen Fall das "kontrollierte Abbrennen lassen" des Gebäudes angedroht hatte.
Leider gelangen so immer mal wieder sogenannte "Stammtischparolen" in Umlauf, die in keiner Weise zu einer sachlichen/fachlichen Klärung beitragen!
Durch unsere Mitgliedschaft im BSW (Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin) werden wir stets mit Informationen und Fakten versorgt, so auch zu diesem Thema und zwar gibt es von dort folgende Stellungnahme:
Feuerwehr-Einsatzkarte sorgt im Brandfall für Klarheit
Erstmals bundesweit einheitliches Informationsmaterial zum Umgang mit Photovoltaik-Anlagen im Falle eines Gebäudebrandes
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat zusammen mit fachkundigen Partnern die Feuerwehr-Einsatzkarte "Handlungsempfehlung Photovoltaik" erstellt, die die wichtigsten Eckpunkte und Hinweise zur Vorgehensweise im Fall des Brandes in einem Gebäude mit Photovoltaik-Anlage enthält.
Damit existiert erstmals bundesweit einheitliches Informationsmaterial zum Umgang mit Photovoltaik-Anlagen im Falle eines Gebäudebrandes. Als Partner haben die Berufsfeuerwehr München, der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen, der Deutsche Feuerwehrverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sowie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft in dem vom BSW-Solar initiierten Expertenkreis mitgewirkt.
Die Feuerwehr-Einsatzkarte wurde am gestrigen Mittwoch (15.9.) rund 300 Feuerwehr-Führungskräften aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen des Parlamentarischen Abends des Deutschen Feuerwehrverbands präsentiert.
Auf das Dokument im handlichen DIN-A6-Format folgt in Kürze eine Broschüre, in der sämtliche Informationen umfassend und sachgerecht aufbereitet dargestellt werden.
(siehe Link am Ende dieser Seite)
Diese Unterlagen liegen den Feuerwehren nun vor, durch einhalten dieser Vorgaben ist der Schutz der Feuerwehr gewährleistet, ebenso wird nichts unterlassen (wie im "normalen" Brandfall auch) was dazu dient, Leib und Leben samt Hab und Gut zu schützen.
Abschließend noch der Hinweis, dass nach unserem Kenntnisstand keine Versicherung die Notwendigkeit sieht (zusätzlich zur natürlich sinnvollen PV-Versicherung) irgendwelche zusätzlichen Beiträge für ein erhöhtes Risiko nur durch das Vorhandensein einer Fotovoltaikanlage zu fordern.
Sobald die angekündigte Broschüre vorliegt, finden Sie diese ebenfalls wieder aktuell bei uns im Internet.
| < Zurück | Weiter > |
|---|


