Entwarnung nach Urteil zu Baugenehmigungen für PV-Anlagen
Am 24.09.2010 haben regionale Presseberichte für Verunsicherung bei den Betreibern von Photovoltaik-Anlagen gesorgt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az. 7 B 985/10) zu einer PV-Anlage auf einer Reithalle berichteten einige Medien, die meisten der in Nordrhein-Westfalen errichteten privaten Photovoltaik-Anlagen seien illegal. Da auch Besitzer privater Solaranlagen Teile des von ihnen produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen, wurde daraus abgeleitet, dass die meisten privaten Besitzer dieser Anlagen ein Gewerbe betreiben würden und alle ohne Baugenehmigungen errichteten Photovoltaik-Anlagen illegal wären.
Auch wir vom aeo-Team wurden von dieser Meldung, die einer unserer Kunden schon früh morgens in WDR5 gehört hatte und daraufhin sofort bei uns anrief, sehr überrascht.
Am Samstag gab es dazu dann auch sofort einen „versöhnenden“ Artikel, siehe OVZ vom 25.09.2010, samt Zitat des Richters, der damit alle Anlagen, die nicht auf einem eigens dafür angemieteten Dach betrieben werden, aus der „Schusslinie“ genommen hat. Natürlich hatte sich das Thema wie ein Lauffeuer in der Branche herumgesprochen und zum Glück gab es daher auch schon direkt am Montagmorgen eine Stellungnahme des BSW (Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin) mit folgendem Wortlaut:
Das Landesbauministerium Nordrhein-Westfalen stellte klar: „Das heute (24. September 2010) bekannt gewordene Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster hat nach Auffassung des Bauministeriums keine Auswirkungen auf die Eigentümer von privat genutzten Solaranlagen.“
Da wir (schon seit vielen Jahren) Mitglied im BSW sind, dürfen wir folgenden Link zur offiziellen Internetseite des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen online stellen, in dem ebenfalls die Legalität der Photovoltaikanlagen ohne Baugenehmigung bestätigt wird.
www.mbv.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/Solaranlagen_24_09_2010/index.php
Sobald es dazu weitere Erläuterungen gibt, finden Sie dies ebenfalls wieder aktuell bei uns im Internet.
Ihr aeo-Team
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