Hinweis auf die derzeitig Fördermittelsituation beim Bund

Der Einbau von Pelletheizungen wird durch das Marktanreizprogramm der Bundesregierung (BAFA) und in NRW über die Holzabsatzförderrichtlinie (HaFö) unterstützt.

Hinweis auf die derzeitig Fördermittelsituation beim Bund:

Für das Jahr 2005 können auf Grund der enormen Nachfrage keine Förderzusagen mehr im Marktanreizprogramm Erneuerbare Energiequellen gegeben werden.

Im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 haben sich CDU und SPD jedoch darauf verständigt, die Marktpotentiale erneuerbarer Energien im Wärmebereich durch die Fortführung des Marktanreizprogramms im bisherigen Umfang sowie durch weitere Instrumente, wie zum Beispiel ein regeneratives Wärmenutzungsgesetz besser zu erschließen.

Daher sollen die Anträge nach wie vor gestellt werden. Die Antragsteller erhalten zur Zeit jedoch nur eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis auf die Mittelsituation. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dann im Jahr 2006 nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderrichtlinien", so die Mitteilung der BAFA. Eine Prüfung der Anträge auf Bewilligung erfolgt derzeit nicht.

Anträge, die bereits bewilligt worden sind, kommen planmäßig zur Auszahlung.

Hinweis auf die derzeitige Fördermittelsituation beim Land:

Da die Holzabsatzförderrichtlinie ebenfalls von der enormen Nachfrage betroffen ist, können auch hier zurzeit keine Bewilligungen mehr erteilt und auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn derzeit nicht genehmigt werden.

Gefördert wird der Einbau der Holzpelletanlagen wie folgt:

Marktanreizprogramm der Bundesregierung BAFA

Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletsanlagen):

Zuschüsse werden nur für Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 8 und maximal 100 kW sowie einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 88 % gewährt.

Der Zuschuss beträgt 60 € je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.700 € bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Für Primäröfen ohne Wärmedämmung mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %, die konstruktionsbedingt auch Wärme an den Aufstellraum abgeben, beträgt der Zuschuss mindestens 1.000 €.

Die Anlagen müssen mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sein und bei Anlagen bis 50 kW ist erforderlich, dass es sich um eine Zentralheizungsanlage handelt.

Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Antragsberechtigt sind:
Privatpersonen, Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll.
Die Höhe der Fördermittel für öffentliche Antragsteller und Vereine sind auf 6,5 % der jährlich zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen begrenzt, so dass für diesen Bereich ein Windhundverfahren durchgeführt wird.
Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften (Abl. der EG 1996 Nr. C 213/4ff) sind erst nach erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung der Förderrichtlinien durch die Europäische Kommission und Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union antragsberechtigt. Die Genehmigung und Veröffentlichung ist noch nicht erfolgt.
Generell nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, bei denen es sich nicht um kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Gemeinschaften handelt.

Unmittelbar nach Eingang des Antrags bei der BAFA bzw. KfW können Sie den Auftrag erteilen und mit den Arbeiten beginnen. Dies gilt nicht für die Förderprogramme des Landes NRW. Hier kann der Auftrag erst erteilt werden, nachdem die Förderung zugesagt wurde.

Förderanträge können über das BAFA oder die KfW bezogen werden.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Telefon: 06196/908-625; Fax: 06196/908-800
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.bafa.de/

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Telefon: 01801/33 55 77
Fax: 069/7 43 16 43 55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: www.kfw.de/

Landesförderung NRW erfolgt durch die Holzabsatzförderrichtlinie (Hafö)

Mit dem "Programm zur strukturellen Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung des Einsatzes von Holz bei der energetischen Verwertung" (Hafö), fördert das Land NRW durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) als Schwerpunkt Investitionen zur Bereitstellung von Holz als Rohstoff zur energetischen Verwertung und Investitionen für die Errichtung bzw. den Erwerb von Feuerungsanlagen für die energetische Verwertung von Waldholz und naturbelassenem Restholz.

Im Rahmen der Hafö ist für Kleinanlagen eine Grundförderung durch das Marktanreizprogramm die Regel.
Die Bundesrichtlinie gestattet eine Gesamtförderung in Höhe des Zweifachen der Bundesförderung.

Der Zuschuss aus Hafö-Mitteln beträgt hier ebenfalls 55 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.500 Euro bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 %.

Die Anträge können bei der jeweiligen Forstbehörde gestellt werden oder unter www.forst.nrw.de aus dem Internet heruntergeladen werden.
Die unteren Forstbehörden beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Förderung von Holzpellets. Welches Forstamt zuständig ist erfahren Sie unter der Infoline 01805 735538.

Verzichtet ein Zuwendungsempfänger darauf, einen Antrag auf Bundesförderung zu stellen, können ihm Hafö-Mittel nur in der Höhe bewilligt werden, wie er ihn als Kofinanzierung zum Bundesprogramm erhalten könnte.

Förderfähig sind ausschließlich Holzpelletheizkessel, die der zentralen Wärmeversorgung dienen und ausschließlich mit Pellets beschickt werden können.

Zuwendungsfähig sind die Investitionen für

  • den Heizkessel einschließlich Wasser, Strom und Warmwasserinstallation bis zur übergabe an den Heizkreislauf des Gebäudes (vor dem Hauptverteiler) und den Anschluss an einen Schornstein.
    Im Zusammenhang mit dem Einbau von Holzpelletkessel sind Neubau oder Sanierung des Schornsteins nicht förderfähig.
  • Lagerung
    Das Lagervolumen soll für den Pelletbedarf eines Jahres ausreichen.
  • Zuführung vom Pelletlager zum Kessel.

REN-Breitenförderung (unterliegt der derzeitigen Haushaltssperre in NRW)

Das Programm "Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen (REN)" fördert Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung in Kombination mit einer Solarkollektoranlage in Gebäuden, deren Jahresprimärenergiebedarf der Energieeinsparverordnung entspricht. Es werden bis zu 25 % der Investitionskosten gefördert. Solaranlagen zur Brauchwarmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren.

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

Fragen zum REN-Programm beantwortet Ihnen gerne das Bürger- und Servicecenter NRW c@ll NRW unter der Telefon-Nr. 01803/100110. Anträge können unter den Adressen www.mswks.nrw.de oder www.lb.nrw.de als pdf-Dateien heruntergeladen werden.

Zinsverbilligte Darlehen

KfW-Programm zur CO2- Minderung
Kreditanstalt für Wiederaufbau

Zinssatz ab ca. 4,36 % eff. je nach Laufzeit, fest für 10 Jahre;
1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit;
Sondertilgung jederzeit in beliebiger Höhe möglich

KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Kreditanstalt für Wiederaufbau

Förderhöhe max. 80 €/m² Wohnfläche
Zinssatz ab ca. 2,42 % eff. je nach Laufzeit, fest für 10 Jahre;
1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit;
Sondertilgung des gesamten Darlehens jederzeit möglich.
Gefördert werden Wohngebäude, die vor 1979 gebaut wurden.

Unsere Veranstaltungen

Infoabend 21: Pellet Heizungen
Beginn: 22.05.2012, 19:00
Ort: aeo, Kölner Straße 319, 51702 Bergneustadt
Heizen mit Pellets, preiswert und umweltfreundlich mit dem neuen Pelletkessel Easyfire 2 von KWB mit "clean EFFICENCY-Technologie"

Infoabend 22: Fotovoltaik
Beginn: 29.05.2012, 19:00
Ort: aeo, Kölner Straße 319, 51702 Bergneustadt
Der Infoabend findet statt. Jetzt erst recht, bei uns geht es weiter! Kommen Sie zum Infoabend, wir erklären Ihnen über Technik und Planung hinaus, was sich geändert hat und zeigen wie sich Fotovoltaik noch immer lohnt.

Infoabend 24: Heizkesseltausch mit Solar
Beginn: 05.06.2012, 19:00
Ort: aeo, Kölner Straße 319, 51702 Bergneustadt
Heizkosten halbieren - welche Heizung ist die Richtige für mich? "Solvis MAX" mehrfacher Testsieger bei Stiftung Warentest.

Infoabend 23: Fotovoltaik
Beginn: 12.06.2012, 19:00
Ort: aeo, Kölner Straße 319, 51702 Bergneustadt
Der Infoabend findet statt. Jetzt erst recht, bei uns geht es weiter! Kommen Sie zum Infoabend, wir erklären Ihnen über Technik und Planung hinaus, was sich geändert hat und zeigen wie sich Fotovoltaik noch immer lohnt.

Infoabend 25: Pellet Heizungen
Beginn: 19.06.2012, 19:00
Ort: aeo, Kölner Straße 319, 51702 Bergneustadt
Heizen mit Pellets, preiswert und umweltfreundlich mit dem neuen Pelletkessel Easyfire 2 von KWB mit "clean EFFICENCY-Technologie"


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Partnerschaften

BSW Bundesverband Solarwirtschaft

Modernisierungs-IMPULSE

Solaranlagen, Photovoltaik, Solarthermie